Vollmachten/Verfügungen

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?

Leider besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?

Selbst wenn Sie schon etwas schriftlich fixiert haben, ist das Schreiben noch aktuell? Steht es im Notfall den Ärzten und/oder Ihren Angehörigen sofort zur Verfügung?

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben:

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!
  • Unternehmervollmacht: Regeln SIE, wer sich um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter/innen kümmert!
  • Sorgerechtsverfügung: Regeln SIE, wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert!

Wir stehen hier mit einem Dienstleister in Kooperation, der sich mit spezialisierten Anwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen kostengünstige Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet.

Weitere Informationen finden Sie hier.